SOBau
schiedsverfahren und schlichtung nach SOBau
Mit der SOBau steht allen Baubeteiligten eine Option offen, die sich bereits in vielen Fällen als Alternative zum kostspieligen Gerichtsverfahren bewährt hat. Das Verfahren basiert auf zwei Stufen. Zunächst wird eine Schlichtung angestrebt, bei der alle Parteien gehört und Vorschläge für eine gütliche Einigung unterbreitet werden. Scheitert die Schlichtung, kann das Schiedsverfahren eingeleitet werden. Dazu einigen sich die Kontrahenten auf ein unparteiisches Gremium, dessen spätere Entscheidung damit als verbindlich anerkannt wird. Im Gegensatz zum ordentlichen Gerichtsprozess besteht das Schiedsgericht ausschließlich aus erfahrenen Baurechtsexperten. Das Verfahren führt damit meist sehr viel schneller und damit bei deutlich geringeren Kosten zu einem für alle Beteiligten tragbaren Ergebnis.
Wir haben für Sie alles Wissenswerte rund um die SOBau jetzt aufmerksamkeitsstark in einer „Medizinschachtel" verpackt. Die Erläuterungen und den Text der hochwirksamen SOBau finden Sie als „Beipackzettel", der über die wesentlichen Vorzüge der SOBau informiert: schnell, kompakt und kompetent. Exemplare können Sie über das Kontaktformular direkt bei der ARGE Baurecht bestellen.

11 Fragen und Antworten
Bericht einer Schlichtung
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