öffentliche auftraggeber

dienstleistung und beratung
Der öffentliche Auftraggeber muss sich besonderen Herausforderungen durch das Vergaberecht stellen. Dabei ist das Vergaberecht durch die Harmonisierungsbemühungen der Europäischen Union in besonderem Maße der Veränderung und Entwicklung unterworfen. Längst kann öffentlichen Auftraggebern nicht mehr empfohlen werden, diese schwierigen Fragen einem Architekten oder Ingenieur zur Bearbeitung zu überlassen. Nur qualifizierter Rat von einschlägig ausgebildeten Juristen kann Vergabeverstößen vorbeugen und damit Zeit- und finanzielle Verluste verhindern.

Die angespannte Finanzlage der öffentlicher Auftraggeber verlangt neue Lösungen, sog. PPP-Modelle, die von Mitgliedern der Arge auf die konkrete Aufgabenstellung zugeschnitten werden.

Spezielle Tätigkeitsfelder:

  • ÖPP/PPP/ÖÖP für Kommunen
  • Beratung und Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei Ausschreibungsverfahren
  • Europäisches Vergaberecht: Vorausschauende Erstellung von Vergabekonzepten unter Berücksichtigung zukünftigen Vergaberechts/Entwicklung
  • Angebotswertung und Ausschlusskriterien
  • Neuausschreibung mit Gestaltung des zukünftigen Vertrages
  • Durchführung von Verhandlungsverfahren oder Wettbewerblichen Dialogen
  • Rechtliche Bewertung von Angeboten oder Nebenangeboten
  • Beratung im Falle von Rügen
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer oder dem OLG