anwaltshonorare

was kostet der anwalt?

Anwälte sind Dienstleister, mit denen Sie über das Honorar sprechen und verhandeln können. Das Honorar für die Beratung des Mandanten kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Häufig wird ein Stundenhonorar festgelegt. Bei erfahrenen Anwälten liegt der Stundensatz in der Regel zwischen 100,00 und 300,00 Euro. Das ist viel, aber entscheidend ist der Zeitaufwand, der abgerechnet wird. Ein erfahrener Anwalt kann innerhalb kurzer Zeit fundierten Rat geben. Im Verhältnis zu dem, um was es geht, fällt das Beratungshonorar kaum ins Gewicht.

Beispiele: Es geht um den Erwerb einer Immobilie (Kauf einer Eigentumswohnung oder Reihenhaus, Doppelhaushälfte), also eine Investition, die viele Jahre das Leben prägt. Wert der Anschaffung zwischen 150.000,00 und 300.000,00 Euro. Ein solcher Vertrag sollte geprüft werden bevor er unterschrieben wird. Ein erfahrener Anwalt kann in der Regel in ein bis zwei Stunden feststellen, ob der Vertrag ausgewogen ist oder Tücken aufweist, die man ausschließen sollte. Die Investition von einigen hundert Euro kann vor lebenslangem Schaden bewahren. Das gilt auch, wenn der Vertrag von einem Notar aufgesetzt wurde. Es ist nicht die Aufgabe des Notars für einen Vertragspartner gute, vorteilhafte Verträge auszuhandeln.

Architekten werden gelegentlich von Bauherrn auf Schadensersatz in Anspruch genommen und müssen in diesen Fällen die Forderung ihrem Haftpflichtversicherer melden. Dessen Aufgabe besteht nicht in der Beratung des Versicherungsnehmers, sondern der Versicherer versucht auch, seine Interessen zu wahren. Hier kann es zu Konflikten kommen. Die rechtzeitige Beratung durch den Anwalt zum Umgang mit dem Versicherer kann den Architekten schützen. Nur der Anwalt ist zu seiner alleinigen Interessenwahrnehmung da. In kurzer Zeit (kleines Geld) können Rechtsverluste gegenüber der Versicherung vermieden werden.

Eine Immobilie auf den Canaren ist für viele ein Traum. Auf Hochglanzprospekte allein zu vertrauen kann teuer werden. Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften ist Rat einzuholen, um mit der Investition auf der sicheren Seite zu stehen. Auch hier ist das Beratungshonorar gering im Verhältnis zu dem Betrag, der ausgegeben werden soll.

Für die Tätigkeit nach außen, also in der Vertretung gegenüber Vertragspartnern oder Behörden sowie bei Gericht gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das aber auch Honorarvereinbarungen zulässt.

Leider ist es manchmal nicht auszuschließen, dass sich die Vertragspartner oder Dritte nicht einigen können. Dann kann der Gang zum Gericht unvermeidlich werden.
Bei Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro sind die Amtsgerichte zuständig, darüber die Landgerichte. Bei solchen Verfahren gilt der Grundsatz, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, der den Prozess verliert. Zu bezahlen sind also bei einem verlorenen Prozess die eigenen Anwaltskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des Gerichts und evtl. die Kosten von Sachverständigen, die das Gericht hinzu gezogen hat. Vor einem Prozess sollten also die Risiken bewertet und die Kosten überschlagen werden. Um das einigermaßen verlässlich einschätzen zu können, regelt das RVG die Honorare.

Beispiel: Gestritten wird um Risse in den Wänden. Der Bauherr verlangt von seinem Vertragspartner deren Beseitigung. Geschätzter Kostenaufwand: 5.000,00 Euro. Folgende Kosten fallen an:



Eigener Anwalt
1,3 Verfahrensgebühr 391,30
1,2 Terminsgebühr
361,20
Auslagen pauschal
20,00
Summe
772,50
Zzgl 19 % Umsatzsteuer
146,77
Summe Brutto
919,27


Kosten des anderen Anwalts
919,27


Gerichtskosten 363,00

Gesamtkostenrisiko also rund 2.200,00 - im Verhältnis zum Streitwert ziemlich viel.


Die Kosten steigen nicht im gleichen Verhältnis wie der Streitwert. Nur die fundierte Beratung im Vorfeld gewährleistet, dass die Chancen und Risiken sachgerecht eingeschätzt werden, so dass die Entscheidung gefällt werden kann, ob das Kostenrisiko eingegangen werden soll.


Fragen Sie den Anwalt. Er kann Ihnen zu jedem Streitwert überschlägig die Kosten ermitteln.