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Architektenhaftung: ARGE Baurecht: Wer prüft, der haftet auch
mehrArchitektenhonorar: ARGE Baurecht: Architekten arbeiten nicht umsonst
mehrAusländische Architekten: ARGE Baurecht: Ausländische Planer sind nicht immer preiswerter!
mehrBau- und Personenschäden: Planer und Handwerker müssen auch strafrechtliche Konsequenzen bedenken
mehrBauherrenversicherungen: ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen
mehrBaurechtsberatung für Unternehmer: ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung
mehrBauverträge: ARGE Baurecht rät: Bauherren sollten Verträge immer prüfen lassen
mehrBebaubarkeit von Grundstücken: ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen
mehrBeratungshonorare: ARGE Baurecht: Guter Rat ist gar nicht teuer
mehrBodenqualität: ARGE Baurecht: Bodenqualität vertraglich zusichern lassen
mehrEigenleistung: ARGE Baurecht: Eigenleistung beim Hausbau rechtlich absichern
mehrGrundstückskauf: Beim Grundstückskauf Baurechtler hinzuziehen!
mehrMängel richtig rügen: ARGE Baurecht rät: Mängel formal richtig rügen!
mehrMängelbeseitigung : Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen
mehrMängelbeseitigung: ARGE Baurecht: Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen
mehrNachtspeicherheizungen: ARGE Baurecht: Kein Grund zur Eile beim Tausch von Nachtstromspeichern
mehrNebenkosten Hauskauf: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren
mehrNebenkosten Immobilienkauf: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren
mehrNotarvertrag: ARGE Baurecht: Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung
mehrPPP : Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung
mehrRechnungen: Rechnungen immer aufheben!
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mehrSchallschutz: Schallschutz-DIN ist nicht mehr zeitgemäß
mehrSchlechtwetter: ARGE Baurecht: Wenn „Schlechtwetter“ für Bauverzögerungen sorgt
mehrSelbstbeseitigungsrecht: ARGE Baurecht rät: Selbstbeseitigungsrecht vertraglich festschreiben
mehrSicherheiten für Baufirmen und Handwerker: ARGE Baurecht: Baufirmen sollten Sicherheiten vertraglich regeln
mehrSicherheiten für Fertighaushersteller: ARGE Baurecht: Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen
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mehrStundenlohnabrechnungen: ARGE Baurecht: Stundenlohnabrechnungen müssen transparent sein!
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mehrUrheberrechte: ARGE Baurecht: Urheberrechte bei Bauwerken sorgen für Verunsicherung
BERLIN (DAV) – In den vergangenen Jahren haben verschiedene Urheberrechtsstreitigkeiten Aufsehen erregt, beispielsweise der Bau des Berliner Hauptbahnhofs oder auch der Umbau der Frankfurter Großmarkthalle zur Europäischen Zentralbank. In beiden Fällen, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), handelt es sich um außergewöhnliche Bauwerke von internationalem Rang. Aber nicht nur große, sondern auch kleinere Bauten genießen unter Umständen Urheberschutz. Vorausgesetzt, sie sind so genannte Werke der Baukunst. Gut geplante und modern gestaltete Architektur fällt nicht automatisch darunter. Immer müssen besondere gestalterische Elemente hinzukommen, so dass sich das Bauwerk deutlich von den üblichen Bauten abhebt.
Die Einschätzung, ob ein Wert bereits zur Baukunst zählt oder nicht, führt immer wieder zu Verunsicherungen bei Immobilienbesitzern und zu Auseinandersetzungen zwischen Architekten und Bauherren. Die Planer reklamieren häufig das Urheberrecht und bestehen darauf, eventuelle Folgeaufträge - auch nach Jahren noch - selbst zu übernehmen. Lässt sich der Eigentümer nicht darauf ein, sondern setzt sich über die Wünsche des Planers hinweg, droht dieser nicht selten mit Baustopp oder Schadensersatzansprüchen.
Das tatsächliche oder auch vermeintliche Urheberrecht bringt also massive Beschränkung des Eigentümers mit sich. Deshalb wird ein Urheberrecht an Bauwerken auch nur in seltenen Ausnahmen angenommen, dann nämlich, wenn es sich um ein außergewöhnliches Gebäude handelt. Ein Urteil des Frankfurter Landgerichts (Aktenzeichen 2-03 O 295/09.) bestätigt diese Einschätzung.
Immobilienbesitzer sollten sich vom Problem „Urheberrecht“ nicht voreilig beunruhigen lassen, erklärt die ARGE Baurecht. Zwar sollte der Bauherr das Risiko des Urheberschut-zes realistisch einschätzen, aber die Wahrscheinlichkeit ist bei einem normalen, modernen Neubau, zumindest statistisch betrachtet, eher gering. Hausbesitzer, die nach Jahrzehnten ihre Fassade dämmen, das Haus umbauen, aufstocken oder Solarmodule aufs Dach montieren lassen möchten, sollten ihr Haus auf mögliche Urheberrechte hin kritisch betrachten. Meist lässt sich nach 30 Jahren schon recht zuverlässig feststellen, ob ein Haus außergewöhnlich ist oder für die Zeit eher durchschnittlich. Im Zweifel sollten sich Hausbesitzer vom Baurechtsanwalt beraten lassen. Er kann einschätzen, ob im jeweiligen Fall das Urheberrecht beeinträchtigt wird oder nicht und rät, wie mit dem Architekten oder dessen Erben verhandelt werden sollte. Keinesfalls sollte der Immobilienbesitzer auf gut Glück umbauen. Denn klagt der Architekt und bekommt Recht, muss der Hausbesitzer wahrscheinlich Schadensersatz zahlen.
Übrigens: Gehört ein Bauwerk tatsächlich zur Baukunst, hat der Architekt natürlich ein Urheberrecht. Es reicht sogar bis zu 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Das heißt, auch die Erben des Planers können sich noch auf das Urheberrecht berufen – wie im Falle der von Martin Elsässer geplanten Frankfurter Großmarkthalle. In jedem Fall müssen Architekten ihr Urheberrecht durchsetzen. Das bedeutet, sie müssen die Einzigartigkeit ihres Werks belegen können. Auch dabei helfen ihnen erfahrene Baurechtsanwälte.
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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com