serviceartikel


Architektenhaftung: ARGE Baurecht: Wer prüft, der haftet auch

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Architektenhonorar: ARGE Baurecht: Architekten arbeiten nicht umsonst

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Ausländische Architekten: ARGE Baurecht: Ausländische Planer sind nicht immer preiswerter!

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Bau- und Personenschäden: Planer und Handwerker müssen auch strafrechtliche Konsequenzen bedenken

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Bauherrenversicherungen: ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen

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Baurechtsberatung für Unternehmer: ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung

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Bauverträge: ARGE Baurecht rät: Bauherren sollten Verträge immer prüfen lassen

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Bebaubarkeit von Grundstücken: ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen

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Beratungshonorare: ARGE Baurecht: Guter Rat ist gar nicht teuer

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Bodenqualität: ARGE Baurecht: Bodenqualität vertraglich zusichern lassen

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Eigenleistung: ARGE Baurecht: Eigenleistung beim Hausbau rechtlich absichern

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Grundstückskauf: Beim Grundstückskauf Baurechtler hinzuziehen!

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Mängel richtig rügen: ARGE Baurecht rät: Mängel formal richtig rügen!

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Mängelbeseitigung : Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen

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Mängelbeseitigung: ARGE Baurecht: Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen

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Nachtspeicherheizungen: ARGE Baurecht: Kein Grund zur Eile beim Tausch von Nachtstromspeichern

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Nebenkosten Hauskauf: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren

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Nebenkosten Immobilienkauf: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren

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Notarvertrag: ARGE Baurecht: Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung

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PPP : Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung

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Rechnungen: Rechnungen immer aufheben!

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Rechnungsprüfung: ARGE Baurecht: Rechnungen müssen geprüft werden

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Rechtsdienstleistungsgesetz: Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten

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Schallschutz: Schallschutz-DIN ist nicht mehr zeitgemäß

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Schlechtwetter: ARGE Baurecht: Wenn „Schlechtwetter“ für Bauverzögerungen sorgt

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Selbstbeseitigungsrecht: ARGE Baurecht rät: Selbstbeseitigungsrecht vertraglich festschreiben

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Sicherheiten für Baufirmen und Handwerker: ARGE Baurecht: Baufirmen sollten Sicherheiten vertraglich regeln

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Sicherheiten für Fertighaushersteller: ARGE Baurecht: Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen

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Sicherheiten für private Bauherren: ARGE Baurecht: Bauherren müssen Sicherheit ausdrücklich vereinbaren

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SOBau: 10 Fragen zur „SOBau“ der ARGE Baurecht

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SOBau: ARGE Baurecht: Rechtsstreit lässt sich oft vermeiden

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Stundenlohnabrechnungen: ARGE Baurecht: Stundenlohnabrechnungen müssen transparent sein!

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Umsatzsteuerpflicht: ARGE Baurecht warnt: Umsatzsteuergesetz verlangt schnelle Abrechnung

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Urheberrechte: ARGE Baurecht: Urheberrechte bei Bauwerken sorgen für Verunsicherung


BERLIN (DAV) – In den vergangenen Jahren haben verschiedene Urheberrechtsstreitigkeiten Aufsehen erregt, beispielsweise der Bau des Berliner Hauptbahnhofs oder auch der Umbau der Frankfurter Großmarkthalle zur Europäischen Zentralbank. In beiden Fällen, so die  Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), handelt es sich um außergewöhnliche Bauwerke von internationalem Rang. Aber nicht nur große, sondern auch kleinere Bauten genießen unter Umständen Urheberschutz. Vorausgesetzt, sie sind so genannte Werke der Baukunst. Gut geplante und modern gestaltete Architektur fällt nicht automatisch darunter. Immer müssen besondere gestalterische Elemente hinzukommen, so dass sich das Bauwerk deutlich von den üblichen Bauten abhebt.


Die Einschätzung, ob ein Wert bereits zur Baukunst zählt oder nicht, führt immer wieder zu Verunsicherungen bei Immobilienbesitzern und zu Auseinandersetzungen zwischen Architekten und Bauherren. Die Planer reklamieren häufig das Urheberrecht und bestehen darauf, eventuelle Folgeaufträge - auch nach Jahren noch - selbst zu übernehmen. Lässt sich der Eigentümer nicht darauf ein, sondern setzt sich über die Wünsche des Planers hinweg, droht dieser nicht selten mit Baustopp oder Schadensersatzansprüchen.


Das tatsächliche oder auch vermeintliche Urheberrecht bringt also massive Beschränkung des Eigentümers mit sich. Deshalb wird ein Urheberrecht an Bauwerken auch nur in seltenen Ausnahmen angenommen, dann nämlich, wenn es sich um ein außergewöhnliches Gebäude handelt. Ein Urteil des Frankfurter Landgerichts (Aktenzeichen 2-03 O 295/09.) bestätigt diese Einschätzung.


Immobilienbesitzer sollten sich vom Problem „Urheberrecht“ nicht voreilig beunruhigen lassen, erklärt die ARGE Baurecht. Zwar sollte der Bauherr das Risiko des Urheberschut-zes realistisch einschätzen, aber die Wahrscheinlichkeit ist bei einem normalen, modernen Neubau, zumindest statistisch betrachtet, eher gering. Hausbesitzer, die nach Jahrzehnten ihre Fassade dämmen, das Haus umbauen, aufstocken oder Solarmodule aufs Dach montieren lassen möchten, sollten ihr Haus auf mögliche Urheberrechte hin kritisch betrachten. Meist lässt sich nach 30 Jahren schon recht zuverlässig feststellen, ob ein Haus außergewöhnlich ist oder für die Zeit eher durchschnittlich. Im Zweifel sollten sich Hausbesitzer vom Baurechtsanwalt beraten lassen. Er kann einschätzen, ob im jeweiligen Fall das Urheberrecht beeinträchtigt wird oder nicht und rät, wie mit dem Architekten oder dessen Erben verhandelt werden sollte. Keinesfalls sollte der Immobilienbesitzer auf gut Glück umbauen. Denn klagt der Architekt und bekommt Recht, muss der Hausbesitzer wahrscheinlich Schadensersatz zahlen.


Übrigens: Gehört ein Bauwerk tatsächlich zur Baukunst, hat der Architekt natürlich ein  Urheberrecht. Es reicht sogar bis zu 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Das heißt, auch die Erben des Planers können sich noch auf das Urheberrecht berufen – wie im Falle der von Martin Elsässer geplanten Frankfurter Großmarkthalle. In jedem Fall müssen Architekten ihr Urheberrecht durchsetzen. Das bedeutet, sie müssen die Einzigartigkeit ihres Werks belegen können. Auch dabei helfen ihnen erfahrene Baurechtsanwälte.


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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

 

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

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