pressearchiv


ARGE Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht

16.12.2008
mehr

ARGE Baurecht erinnert: Ansprüche verjähren zum Jahresende!

25.11.2008
mehr

ARGE Baurecht erinnert Hausbesitzer an Nachrüstpflichten – 2008 noch erledigen

18.11.2008
mehr

ARGE Baurecht: Verzicht auf Kreditverkauf schriftlich vereinbaren

28.10.2008

Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte August besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt. Auf diese Gesetzesänderung im Sinn privater Hausbesitzer weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zwar ist der Verkauf von Bau- und Grundstückskrediten ein wichtiges Mittel zur Refinanzierung und Liquiditätsbeschaffung von Banken, aber in den vergangenen Jahren waren Banken zunehmend dazu übergegangen, Forderungen aus Not leidenden wie auch aus nicht Not leidenden Krediten im Paket an Finanzinvestoren zu veräußern. Den meisten dieser Investoren war und ist nicht an langfristigen Kundenbeziehungen gelegen. Im Gegenteil, sie kaufen Darlehen unter Wert auf und kündigen sie, was viele Hausbesitzer gerade in den vergangenen Jahren mitunter in enorme finanzielle Schwierigkeiten brachte.

Das am 19. August 2008 in Kraft getretene Gesetz sieht nun eine Reihe von Sicherungen vor. So müssen Hausbesitzer und Bauherren künftig umgehend informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände gehen soll. Der Kreditgeber muss auch von vornherein klarstellen, ob ein Verkauf möglich ist. Ein Darlehen kann künftig auch erst gekündigt werden, wenn zwei Monate in Folge die Raten nicht bezahlt wurden und sich der Fehlbetrag auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditvolumens beläuft. Außerdem können sich Finanzinvestoren bei einer Zwangsvollstreckung künftig nicht mehr ohne weiteres aus der Grundschuld bedienen, das Gesetz schreibt nun eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.

Banken und Sparkassen bieten inzwischen auch unverkäufliche Kredite an, allerdings in der Regel gegen Aufpreis. Die ARGE Baurecht rät allen Bauherren, sich von der Bank in jedem Fall den Verzicht auf den Verkauf des Kredits vertraglich zusichern zu lassen.

BauR 16/08    (1.881 Anschläge)
Download

In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

 

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

ARGE Baurecht: Keine Umsatzsteuer bei Verlängerung der Baustelle

14.10.2008
mehr

ARGE Baurecht: Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung

23.09.2008
mehr

ARGE Baurecht rät Bauherren: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren

02.09.2008
mehr

ARGE Baurecht: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren - Fachpresse

01.09.2008
mehr

ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung

12.08.2008
mehr

ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen

22.07.2008
mehr

Seiten