hintergrund
Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht besteht seit August 1992 als rechtlich unselbständiger Zusammenschluss innerhalb Deutschen AnwaltVerein (DAV). Sie konstituierte sich mit acht Gründungsmitgliedern anlässlich eines Baurechts-Intensivkurses der Deutschen Anwaltakademie in Seefeld/Tirol. Dort wurde auch eine Geschäftsordnung verabschiedet und ein Geschäftsführender Ausschuss bestellt. Zum Vorsitzenden wählte der Geschäftsführende Ausschuss Rechtsanwalt Peter Oppler aus München.
Â
Die Arbeitsgemeinschaft ist organisiert auf der Grundlage der vom Vorstand des Deutschen AnwaltVereins am 10. Oktober 1992 in Erfurt verabschiedeten Geschäftsordnung (Änderungen erfolgten im Mai 1993, im Mai 1995,im März 1998, im November 2000 und im November 2004). Organe sind die Mitgliederversammlung und der mit zehn Personen besetzte Geschäftsführende Ausschuss.